Ob Weltreise, familiäre Auszeit oder eine private Fortbildung: Es gibt einige Gründe, warum ein Mitarbeiter vorübergehend unbezahlten Urlaub nimmt. LogMyTime unterstützt Sie dabei, diese Fehlzeiten passend zu erfassen.
Der Mitarbeiter arbeitet während des unbezahlten Urlaubs nicht und erhält für diesen Zeitraum keinen Lohn. Gleichzeitig werden in dieser Zeit keine Arbeitsstunden von ihm erwartet. Die Sollstunden entfallen daher vollständig. Das Stundenkonto des Mitarbeiters verändert sich durch den unbezahlten Urlaub nicht.
Wegen eines familiären Notfalls arbeitet ein Mitarbeiter 3 Wochen nicht. Er bleibt während dieser Zeit angestellt und sozialversichert, erhält aber keinen Lohn und muss nicht arbeiten.
Für diese drei Wochen fallen keine Sollstunden an. Das Stundenkonto bleibt unverändert.
Der Mitarbeiter arbeitet während des unbezahlten Urlaubs nicht. Die normalerweise anfallenden Sollstunden bleiben jedoch bestehen. Da der Mitarbeiter in dieser Zeit keine Arbeitszeit erfasst, werden entweder vorhandene Überstunden abgebaut oder neue Minusstunden aufgebaut.
Wegen einer persönlichen Fortbildung nimmt ein Mitarbeiter für zwei Wochen unbezahlten Urlaub. Die Sollstunden für diese zwei Wochen betragen 80 Stunden. Da er zuvor 20 Überstunden hatte, hat er nach dem unbezahlten Urlaub 60 Minusstunden.
Bei echtem unbezahltem Urlaub arbeitet der Mitarbeiter nicht, und es werden in dieser Zeit auch keine Arbeitsstunden von ihm erwartet. Dafür brauchen Sie folgende Einstellungen.
Buchen Sie eine Fehlzeit mit dem Fehlzeitengrund Unbezahlter Urlaub. So ist die Fehlzeit im System dokumentiert.
Weisen Sie dem Mitarbeiter zusätzlich ein Arbeitszeitmodell ohne Sollzeiten zu. Ohne Sollzeiten entstehen während des Urlaubs keine Minusstunden allein durch fehlende Arbeitszeiterfassung.
Waren vor dem Urlaub bereits Überstunden oder Minusstunden vorhanden, so sollten diese nach dem Urlaub unverändert sein. Prüfen Sie den Wert in der Überstundenauswertung. Falls nötig, gleichen Sie Abweichungen mit einer Ausgleichsbuchung aus.
Der Mitarbeiter arbeitet während des unbezahlten Urlaubs nicht. Die normalerweise anfallenden Sollstunden bleiben jedoch bestehen. Da keine Arbeitszeit erfasst wird, werden vorhandene Überstunden abgebaut oder neue Minusstunden aufgebaut. So halten Sie dies fest:
Legen Sie einen neuen Fehlzeitengrund Unbezahlter Urlaub mit Sollstunden an und wählen Sie Fehlzeit wird nicht als Arbeitszeit gutgeschrieben (z.B. unbezahlter Urlaub).
Hinterlegen Sie den unbezahlten Urlaub als Fehlzeit mit diesem Fehlzeitengrund.
Kontrollieren Sie die Werte in der Überstundenauswertung. Falls etwas nicht stimmt, prüfen Sie im Arbeitszeitmodell, wie viele Stunden für die einzelnen Wochentage als Arbeitszeit hinterlegt sind. Bei Bedarf können Sie den Stand mit einer Ausgleichsbuchung korrigieren.