Anleitung

Stundensätze in der Zeiterfassung

Berechnungsregeln für Stundensätze

In LogMyTime gibt es einen firmenweiten Standardstundensatz. Dieser wird immer genutzt, falls kein anderer Stundensatz zur Anwendung kommt. Zusätzlich können Sie abweichende Stundensätze für verschiedene Anwendungsfälle hinterlegen. Mittels einer von Ihnen gewählten Berechnungsregel wird der Standardstundensatz mit davon abweichende Sonderstundensätze überschrieben.

Berechnungsregel wählen und ändern

Zeigen Sie die Seite zum Einschalten oder Ändern der Stundensätze an:
Verwaltung > Firmenweite Einstellungen > Stundensatzberechnung einrichten
Verwaltung > Firmenweite Einstellungen > Einstellungen zu Stundensätzen ändern

Wählen Sie nun im Auswahlfeld Berechnungsregel für Stundensätze die gewünschte Berechnungsregel.

Falls Sie die Stundensätze ändern statt neu einzuschalten, so könnte Ihnen auch die Hilfe-Seite mit Tipps zu den Änderungseinstellungen helfen.

Berechnungsregel: Nur Standardstundensatz

In der einfachsten Variante der Stundensätze wird für jeden Zeiteintrag der Umsatz anhand eines firmenweiten Standardstundensatzes berechnet. Eine Überschreibung des Standardstundensatzes ist normalerweise nicht möglich. Einzige Ausnahme: Bei Zeiteinträgen mit nicht abrechenbaren Tätigkeiten wird der Stundensatz auf 0 gesetzt.

Diagramm zur Berechnung des Standardstundensatzes

Standardstundensatz soll immer genutzt werden

Beispiele

Sie haben dabei jeweils die Option "Es wird immer der Standardstundensatz verwendet" gewählt

Beispiel 1: Der Standardstundensatz Ihrer Firma beträgt 50 Euro. Der Mitarbeiter erstellt einen Zeiteintrag mit einer abrechenbaren Tätigkeit, deswegen wird ein Stundensatz berechnet. Der Umsatz dieses Zeiteintrags wird aus einem Standardstundensatz von 50 Euro berechnet. Projekt, Mitarbeiter und Kunde des Zeiteintrags spielen für die Stundensatzberechnung keine Rolle.

Beispiel 2: Der Standardstundensatz Ihrer Firma beträgt 50 Euro. Es wird ein Zeiteintrag erfasst, dessen Tätigkeit nicht abrechenbar ist. Stundensatz und Umsatz des Zeiteintrags betragen 0 Euro.

Berechnungsregel: Standardstundensatz kann durch Mitarbeiter-Stundensatz überschrieben werden

Sie können hierbei für einzelne Mitarbeiter Stundensätze hinterlegen. Diese werden dann statt des Standardstundensatzes für Zeiteinträge des jeweiligen Mitarbeiters genutzt. Falls die Tätigkeit des Zeiteintrags nicht abrechenbar ist, wird immer ein Stundensatz von 0 Euro verwendet.

Diagramm zur Berechnung der Mitarbeiter-Stundensätze

Standardstundensatz kann durch Mitarbeiter-Stundensatz überschrieben werden

Beispiele

Sie haben dabei jeweils die Option "Standardstundensatz kann durch Mitarbeiter-Stundensatz überschrieben werden" gewählt.

Beispiel 1: Der Standardstundensatz Ihrer Firma beträgt 50 Euro. Für den Mitarbeiter Martin Meier ist ein Sonderstundensatz in Höhe von 100 Euro hinterlegt. Martin Meier erstellt einen Zeiteintrag mit einer abrechenbaren Tätigkeit, deswegen wird ein Stundensatz berechnet. Der Umsatz des Zeiteintrags von Martin Meier wird nun aus seinem Mitarbeiterstundensatz in Höhe von 100 Euro berechnet. Projekt und Kunde des Zeiteintrags spielen für die Stundensatzberechnung keine Rolle.

Beispiel 2: Der Standardstundensatz Ihrer Firma beträgt 50 Euro. Für den Mitarbeiter Martin Meier ist ein Sonderstundensatz in Höhe von 100 Euro hinterlegt. Herr Meier erfasst einen Zeiteintrag mit einer nicht abrechenbaren Tätigkeit. Der Umsatz des Zeiteintrags ist 0 Euro.

Beispiel 3: Der Standardstundensatz Ihrer Firma beträgt 50 Euro. Für den Mitarbeiter Franz Bauer wurde kein Sonderstundensatz hinterlegt. Herr Bauer erstellt einen Zeiteintrag mit einer abrechenbaren Tätigkeit, deswegen wird ein Stundensatz berechnet. Der Umsatz des Zeiteintrags von Franz Bauer wird nun jeweils auf Grundlage des firmenweiten Standardstundensatzes in Höhe von 50 Euro berechnet.

Berechnungsregel: Standardstundensatz kann durch Kunden-Stundensatz überschrieben werden

Sie können für einzelne Kunden Stundensätze hinterlegen. Diese werden dann statt des Standardstundensatzes für die Zeiteinträge des jeweiligen Kunden genutzt. Falls die Tätigkeit des Zeiteintrags nicht abrechenbar ist, wird immer ein Stundensatz von 0 Euro verwendet.

Diagramm zur Berechnung des Kunden-Stundensatzes

Standardstundensatz kann durch Kunden-Stundensatz überschrieben werden

Beispiele

Sie haben dabei jeweils die Option "Standardstundensatz kann durch Kunden-Stundensatz überschrieben werden" gewählt.

Beispiel 1: Der Standardstundensatz Ihrer Firma beträgt 50 Euro. Für den Kunden Stein GmbH wurde ein Sonderstundensatz in Höhe von 70 Euro hinterlegt. Ein Mitarbeiter erstellt einen Zeiteintrag mit einer abrechenbaren Tätigkeit für diesen Kunden, deswegen wird ein Stundensatz berechnet. Der Umsatz des Zeiteintrags wird nun auf Grundlage des Stundensatzes in Höhe von 70 Euro berechnet. Projekt und Mitarbeiter des Zeiteintrags spielen für die Stundensatzberechnung keine Rolle.

Beispiel 2: Der Standardstundensatz Ihrer Firma beträgt 50 Euro. Für den Kunden Stein GmbH wurde ein Sonderstundensatz in Höhe von 70 Euro hinterlegt. Ein Mitarbeiter erfasst einen Zeiteintrag mit einer nicht abrechenbaren Tätigkeit. Der Umsatz des Zeiteintrags ist 0 Euro.

Beispiel 3: Der Standardstundensatz Ihrer Firma beträgt 50 Euro. Für den Kunden Topaz GmbH wurde kein Sonderstundensatz hinterlegt. Ein Mitarbeiter erstellt einen Zeiteintrag mit einer abrechenbaren Tätigkeit für diesen Kunden, deswegen wird ein Stundensatz berechnet. Der Umsatz des Zeiteintrags der Topaz GmbH wird nun jeweils auf Grundlage des firmenweiten Standardstundensatzes in Höhe von 50 Euro berechnet. Projekt und Mitarbeiter des Zeiteintrags spielen für die Stundensatzberechnung keine Rolle.

Berechnungsregel: Standardstundensatz kann durch Projekt-Stundensatz überschrieben werden

Sie können für einzelne Projekte Stundensätze hinterlegen. Diese werden dann statt des Standardstundensatzes für Zeiteinträge genutzt, die dem jeweiligen Projekt zugeordnet sind. Falls die Tätigkeit des Zeiteintrags nicht abrechenbar ist, wird immer ein Stundensatz von 0 Euro verwendet.

Diagramm zur Berechnung des Projekt-Stundensatzes

Standardstundensatz kann durch Projekt-Stundensatz überschrieben werden

Beispiele

Sie haben dabei jeweils die Option "Standardstundensatz kann durch Projekt-Stundensatz überschrieben werden" gewählt.

Beispiel 1: Der Standardstundensatz Ihrer Firma beträgt 50 Euro. Für das Projekt "Logodesign" haben Sie einen eigenen Stundensatz in Höhe von 80 Euro hinterlegt. Ein Mitarbeiter erstellt einen Zeiteintrag mit einer abrechenbaren Tätigkeit für dieses Projekt, deswegen wird ein Stundensatz berechnet. Der Umsatz des Zeiteintrags mit dem Projekt Logodesign wird auf Grundlage des Projektstundensatzes von 80 Euro errechnet. Kunde und Mitarbeiter des Zeiteintrags spielen für die Stundensatzberechnung keine Rolle.

Beispiel 2: Der Standardstundensatz Ihrer Firma beträgt 50 Euro. Für das Projekt "Logodesign" haben Sie einen eigenen Stundensatz in Höhe von 80 Euro hinterlegt Ein Mitarbeiter erfasst einen Zeiteintrag mit einer nicht abrechenbaren Tätigkeit. Der Umsatz des Zeiteintrags ist 0 Euro.

Beispiel 3: Der Standardstundensatz Ihrer Firma beträgt 50 Euro. Für das Projekt "Werbezettel erstellen" haben Sie keinen eigenen Stundensatz hinterlegt. Ein Mitarbeiter erstellt einen Zeiteintrag mit einer abrechenbaren Tätigkeit für dieses Projekt, deswegen wird ein Stundensatz berechnet.Der Umsatz eines Zeiteintrags für das Werbezettel-Projekt wird nun jeweils auf Grundlage des firmenweiten Standardstundensatzes in Höhe von 50 Euro berechnet.

Berechnungsregel: Standardstundensatz kann durch Tätigkeiten-Stundensatz überschrieben werden

Sie können für einzelne Tätigkeiten Stundensätze hinterlegen. Diese werden dann statt des Standardstundensatzes für Zeiteinträge genutzt, die der jeweiligen Tätigkeit zugeordnet sind. Bei nicht abrechenbaren Tätigkeiten wird immer ein Stundensatz von 0 Euro verwendet.

Diagramm zur Berechnung des Tätigkeiten-Stundensatzes

Standardstundensatz kann durch Tätigkeiten-Stundensatz überschrieben werden

Beispiele

Sie haben dabei jeweils die Option "Standardstundensatz kann durch Tätigkeiten-Stundensatz überschrieben werden" gewählt.

Beispiel 1: Der Standardstundensatz Ihrer Firma beträgt 50 Euro. Für die Tätigkeit "Design" haben Sie einen eigenen Stundensatz in Höhe von 65 Euro hinterlegt. Die Tätigkeit ist abrechenbar. Sie erstellen nun einen Zeiteintrag mit dieser Tätigkeit. Der Umsatz des Zeiteintrags mit dieser Tätigkeit wird mit dem Tätigkeitenstundensatz von 65 Euro berechnet.

Beispiel 2: Der Standardstundensatz Ihrer Firma beträgt 50 Euro. Für die Tätigkeit "Entwicklung" haben Sie keinen eigenen Stundensatz hinterlegt. Die Tätigkeit ist abrechenbar. Sie erstellen nun einen Zeiteintrag mit dieser Tätigkeit. Der Umsatz des Zeiteintrags mit dieser Tätigkeit wird mit dem Standardstundensatz von 50 Euro berechnet.

Beispiel 3: Der Standardstundensatz Ihrer Firma beträgt 50 Euro. Die Tätigkeit "Kulanzleistungen" ist nicht abrechenbar. Es kann daher kein Tätigkeitenstundensatz hinterlegt werden. Sie erstellen nun einen Zeiteintrag mit dieser Tätigkeit. Der Umsatz des Zeiteintrags mit der Tätigkeit "Kulanzleistungen" ist 0 Euro.

Komplettes Diagramm zur Berechnung der Stundensätze

Das nachfolgende Diagramm zeigt die komplette Berechnung der Stundensätze in LogMyTime inklusive aller möglichen Varianten bei einem angenommenen Standardstundensatz in Höhe von 50 Euro.

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Standardstundensatz soll immer genutzt werden

Änderung der Abrechenbarkeit

Ob ein Stundensatz zur Anwendung kommt oder nicht, hängt davon ab, ob die Tätigkeit abrechenbar ist. Wenn der Stundensatz 50 Euro beträgt, aber die Tätigkeit nicht abrechenbar ist, dann werden 0 Euro berechnet.

Wird in LogMyTime die Abrechenbarkeit einer Tätigkeit geändert, dann wird für die bestehenden Zeiteinträge der Stundesatz nicht neu berechnet. Um den Stundensatz eines schon existierenden Zeiteintrags neu zu berechnen, so dass dann die 50 Euro berechnet werden, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie können stattdessen eine neue Tätigkeit anlegen, die einen ähnlichen Namen hat und abrechenbar ist. Buchen Sie dann die existierenden Zeiteinträge um auf die neue Tätigkeit.
  • Sie können die Tätigkeit auf "Abrechenbar" umstellen und mit den betroffenen Zeiteinträge einmal auf eine andere Tätigkeit und dann wieder zurück zur ursprünglichen Tätigkeit wechseln.