Anleitung

Urlaub Fehlzeiten

Resturlaub nachtragen

Startet ein Mitarbeiter zum Jahresanfang mit einer Urlaubsregelung, so hat er manchmal noch Resturlaub aus dem Vorjahr. Diesen Resturlaub können Sie in LogMyTime eintragen.

Ein Beispiel:
Urlaubsregelung: 30 Tage pro Jahr
Übertragung Resturlaub aus dem Vorjahr: einmalig 5 Tage
Zur Verfügung stehende Urlaubstage: 35 Tage

Voraussetzungen prüfen

Damit Resturlaub aus dem vergangenen Jahr nachgetragen werden kann, müssen in LogMyTime folgende Voraussetzungen erfüllt sein.

  • In den Firmenweiten Einstellungen muss das ganze Modul Überstunden, Sollarbeitszeit, Fehlzeiten, Urlaub eingeschaltet sein.
  • In den Firmenweiten Einstellungen muss im oben erwähnte Modul dann auch noch die Option gesetzt sein: Berechnung von verbleibenden Urlaubstagen = eingeschaltet.
  • Der Mitarbeiter mit dem Resturlaub sollte für das aktuelle Jahr entweder eine automatische Urlaubsregelung oder als Ausgleichsbuchung eingetragene Urlaubstage haben.

Resturlaub eintragen

Wählen Sie auf der LogMyTime Webseite

Verwaltung - Urlaub und Fehlzeiten - Kartenreiter namens Urlaubs-Ausgleichsbuchungen - Ausgleichsbuchung

Tragen Sie nun den Resturlaub im Formular ein:

Auswertung der Urlaubstage

Nun sollten Sie überprüfen, ob die Anzahl der Urlaubstage richtig berechnet wurde.

Zeigen Sie dazu die nachfolgende Seite an:Verwaltung - Urlaub und Fehlzeiten.

Wählen Sie dann in der Zeile des entsprechenden Mitarbeiters Details.

Nun können Sie sehen, wie LogMyTime die Anzahl der Urlaubstage für den Mitarbeiter berechnet.